Wer hat Anspruch

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Anspruchsvoraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG 2)?

ALG 2 erhält jeder, der mindestens 15 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, und darüber hinaus seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht hat.

Darüber hinaus erhalten auch solche Personen Leistungen nach dem SGB 2, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

ALG 2 erhält, abweichend von oben stehendem, jedoch nicht, wer

für die Dauer von mindestens sechs Monaten in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, oder sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält. Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt gleichgestellt.

Auszubildende und Studenten, deren Ausbildung dem Grunde nach mit Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe förderbar ist, sind vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob Bafög oder BAB tatsächlich gezahlt, oder aus personenbedingten Gründen nicht gezahlt wird. (Siehe auch die Seite "Ausbildung")

Ist für den Bezug von ALG 2 ein Antrag erforderlich?

Ja. ALG 2 wird nur auf Antrag und auch erst ab Tag der Antragstellung gewährt. Die erforderlichen Antragsunterlagen, nebst einer Liste, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, erhalten Sie beim zuständigen Leistungsträger, oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie nicht wissen, wer der zuständige Leistungsträger ist, fragen Sie beim örtlichen Sozialamt oder der örtlichen Agentur für Arbeit nach. Dort wird man Ihnen sicher Auskunft erteilen.