Schulden

[Das Regelsatzurteil] [Wer hat Anspruch] [Bedarfsgemeinschaft] [Bedürftigkeit] [Beistand] [Lebenspartnerschaft] [Einkommensanrechnung] [Sonstige Leistungen] [Erwerbsfähigkeit] [Mehrbedarfe] [Kosten der Unterkunft] [Mitwirkungspflichten] [Schulden] [Umzug/Umzugskosten] [Haushaltsgemeinschaft] [Hartz IV und PKV] [Hartz IV und PKV  II] [Kostenaufwändige Ernährung] [Umzugskosten] [Beratungshilfe] [Kautionsdarlehen] [Kosten der Unterkunft] [Kontoauszüge] [Leistungsausschluss bei Studium] [Leistungsverweigerung] [Mietrecht]

Schulden

Werden bei der Berechnung des ALG 2 Anspruchs auch Schulden berücksichtigt?

Nein. Schulden finden bei der Berechnung des Leistungsanspruchs keinerlei Berücksichtigung.

Ausnahme: Mietschulden und andere Schulden, die unmittelbar zur Wohnungslosigkeit oder einer vergleichbaren Notlage führe können, können als Darlehen übernommen werden (siehe auch die Seite “Kosten der Unterkunft”).