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Schulden
Werden bei der Berechnung des ALG 2 Anspruchs auch Schulden berücksichtigt?
Nein. Schulden finden bei der Berechnung des Leistungsanspruchs keinerlei Berücksichtigung.
Ausnahme: Mietschulden und andere Schulden, die unmittelbar zur Wohnungslosigkeit oder einer vergleichbaren Notlage führe können, können als Darlehen übernommen werden (siehe auch die Seite “Kosten der Unterkunft”).
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