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Vorlage von Kontoauszügen
BSG vom 19.09.2008, Az.: B 14 AS 45/07 R
Leitsätze:
- Die Mitwirkungspflichten der § 60ff SGB 1 gelten auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
- Leistungsempfänger nach dem SGB 2 sind verpflichtet, ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.
- Leistungsempfänger dürfen die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten (Parteizugehörigkeit, konfessionelles Bekenntnis etc) offengelegt werden müssten.
Anmerkung: Ausführliche datenschutzrechtliche Informationen zur Vorlage und zum kopieren von Kontoauszügen, in denen die obige BSG-Entscheidung bereits berücksichtigt ist, finden Sie auf der Website des Datenschutzzentrums Schleswig Holstein.
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