Kontoauszüge

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Vorlage von Kontoauszügen

BSG vom 19.09.2008, Az.: B 14 AS 45/07 R

Leitsätze:

  1. Die Mitwirkungspflichten der § 60ff SGB 1 gelten auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
  2. Leistungsempfänger nach dem SGB 2 sind verpflichtet, ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.
  3. Leistungsempfänger dürfen die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten (Parteizugehörigkeit, konfessionelles Bekenntnis etc) offengelegt werden müssten.

Anmerkung:

Ausführliche datenschutzrechtliche Informationen zur Vorlage und zum kopieren von Kontoauszügen, in denen die obige BSG-Entscheidung bereits berücksichtigt ist, finden Sie auf der Website des Datenschutzzentrums Schleswig Holstein.