Bedürftigkeit

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Bedürftigkeit

Wer ist hilfebedürftig?

Hilfebedürftig ist, wer seinen eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann.

Darüber hinaus ist auch hilfebedürftig, wer zwar einerseits über ausreichendes und anrechenbares Vermögen verfügt, der aber über dieses Vermögen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, vorübergehend oder dauerhaft, nicht verfügen kann. Das gleiche gilt auch, wenn die Verwertung des Vermögens eine besondere Härte bedeuten würde. In diesen Fällen kommt gegebenenfalls die Leistungsgewährung als Darlehen in Betracht, bis das die Verwertung des Vermögens möglich und zumutbar ist, beziehungsweise die Verwertbarkeit abschliessend geklärt ist.