Bedarfsgemeinschaft

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Bedarfsgemeinschaft

Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft?

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören natürlich die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen selber und darüber hinaus die im Haushalt eines unter 25-jährigen Hilfebedürftigen lebenden Eltern sowie der nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatte oder Lebensgefährte. Ausserdem gehört auch eine Person zur Bedarfsgemeinschaft, die mit dem Hilfebedürftigen so in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, dass anzunehmen ist, das beide gewillt sind, Verantwortung füreinander zu übernehmen und - auch finanziell - füreinander einzustehen.

Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören dagegen minderjährige Kinder, die ihren eigenen Bedarf aus eigenem Einkommen (z.B. Kindergeld + Unterhalt/Unterhaltsvorschuss + Wohngeld + Kinderzuschlag) decken können.